Beurlaubung
Zu wichtigen familiären Anlässen kann Ihr Kind vom Unterricht beurlaubt werden. Dazu müssen Sie einen Antrag über den Schulmanager an die Schulleitung stellen. Diese prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob dieser genehmigt werden kann.
Unmittelbar angrenzend an Schulferien ist eine Beurlaubung nicht möglich.